Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen

Ausgabe vom 17. Dezember 1998

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"'Kontrolle des BND ist lückenhaft' / Datenschutzbeauftragte fordern unabhängige Instanz / Verfahren in Karlsruhe
Der Bundesnachrichtendienst (BND) sollte nicht länger selbst darüber entscheiden dürfen, ob er personenbezogene Daten, die er ohne einen konkreten Verdacht bei der Überwachung der internationalen Fernmeldeüberwachung gewonnen hat, an andere Behörden weitergibt. Das forderte am Mittwoch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Jacob, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Über die Weitergabe der Daten sollte eine unabänige Stelle entscheiden. ... Jacob kritisierte, die verfassungsrechtlich gebotene Trennlinie zwischen 'geheimdienstlicher Informationsmacht und polizeilicher Exekutivbefugnis' werde verwischt, wenn der BND entscheide, ob er die Daten an die Strafverfolgungsbehörden übermittle. ... Jacob forderte außerdem, die Weitergabe der Daten an strengere Voraussetzungen zu binden, als sie im Gesetz vorgesehen seien. ... Der Vertreter des BND, Hermann, sprach sich dagegen aus, für seine Behörde höhere Hürden bei der Datenweitergabe zu errichten. ... Hermann wandte sich auch gegen den Vorschlag des hamburgischen Datenschutzbeauftragten, Schrader, sachbezogene und personenbezogene Daten voneinander zu trennen. ... Die Datenschützer kritisierten zudem die Mitteilungspflichten des BND als unzureichend. Es sei verfassungswidrig, daß auch diejenigen, die ohne konkreten Verdacht überwacht würden, nichts davon erführen, sofern ihre Daten innheralb von drei Monaten vernichtet würden." FAZ 17.12.98 S. 7

"Bessere Aufsicht über den BND gefordert / Datenschützer bemängelt Informationsweitergabe
Zum Abschluß der zweitägigen Anhörung über die Abhörbefugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) hat der Bundesdatenschutzbeauftrage Joachim Jacob eine wirksamere Kontrolle gefordert. Über die Weitergabe personenbezogener Daten durch den BND an Polizei, Staatsanwaltschaft oder andere Behörden solle nicht - wie bisher - der BND selbst, sondern eine unabhängige Einrichtung entscheiden, sagte Jacob am Mittwoch vor dem Bundesverfassungsgericht. ... Der Erste Senat prüft die Rechtmäßigkeit der Überwachung des drahtlosen internationalen Telefon-, Fax- und Telexverkehrs durch den BND. ... Der Vorsitzende der für die Kontrolle der Geheimdienste zuständigen G 10-Kommission, Karl Miltner, machte am Mittwoch deutlich, daß die Weitergabe wie auch die vorgeschriebene Vernichtung der durch den BND gesammelten Daten derzeit nicht durch seine  Kommission kontrolliert werde." BerlZtg 17.12.98 S. 6

"'Harmloser Auftritt des BND' / Vor dem Bundesverfassungsgericht wurde die mündliche Verhandlung zur BND-Abhörpraxis abgeschlossen. Kläger ist unter anderem die taz.
... Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wurde die mündliche Verhandlung über die 1994 erweiterten BND-Befugnisse abgeschlossen. ... Für Kläger Michael Köhler ist jedoch die fehlende Justizkontrolle ein wichtiges Argument, weshalb er Lauschangriffe im Rahmen der Strafverfolgung generell auf die Polizei beschränken möchte. In den vergangenen vier Jahren wurde kein vom BND belauschter Bürger benachrichtigt. Angeblich hat der Geheimdienst die Unterlagen jeweils innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten wieder vernichtet. ... Nur in 22 Fällen wurden seit 1994 Erkenntnisse an andere Behörden - meist das Zollkriminalamt - weitergegeben. Der BND hat eine simple Erklärung für die recht niedrige Zahl: Per einstweiliger Anordnung hatte das Verfassungsgericht nämlich 1995 verlangt, daß Informationen nur noch dann weitergegeben werden, wenn 'bestimmte Tatsachen' den Verdacht einer Straftat begründen. Bloße Vermutungen reichen also nicht aus." taz 17.12.98 S. 6

"Jacob will Kompetenzen des BND beschränken" Tsp 17.12.98 S. 4

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"Surfin' BKA / Das Bundeskriminalamt will mit Internetanbietern Verbrecher im Datennetz fangen
... Die Zusammenarbeit verbessern und damit die gespannte Atmosphäre bereinigen will auch das Bundeskriminalamt, das jetzt rund 170 Internet-Provider nach Wiesbaden zu einer Tagung über die 'Bekämpfung der Kriminalität im Internet' einlud. In der Einladungspost befand sich der Entwurf einer 'Selbstverpflichtungserklärung', mit der sich die deutschen Provider, ähnlich dem Presserat oder der Freiwilligen Selbstkontrolle beim Film, zu einer 'Selbstbindung' bereiterklären sollten. ... Dennoch hofft man beim Bundeskriminalamt, daß die Internet-Dienstleister ihre eigenen Bestände - etwa über Suchprogramme - auf 'inkriminierte Inhalte' durchforsten und Tatverdächtige womöglich selbst zur Anzeige bringen. ... Experten wie der Jura-Professor Ulrich Sieber ... warnten allerdings davor, sich bei der Bekämfupng von Netz-Kriminalität nur auf Kinderpornographie und Nazi-Propaganda zu konzentrieren, die in den vergangenen Monaten die Schlagzeilen zu diesem Themenbereich dominierten. ... BKA-Direktor Leo Schuster ist allerdings schon froh, daß er ein paar Leute und ein paar Internet-Anschlüsse vorweisen kann, die überhaupt ein paar 'helle Stellen' in die hohen Dunkelziffern der Internet-Kriminalität zaubern." SZ 17.12.98 S. 19

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"Mehr Offenheit bei Umweltdaten geplant
In Deutschland soll der Zugang zu Daten über die Umwelt und zu Verfahrensunterlagen der Behörden erleichtert werden. Dazu will die Bundesregierung die sogenannte 'Aarhus-Konvention' der EU ... noch bis zum 21. Dezember unterzeichnen, hat das Kabinett gestern beschlossen." taz 17.12.98 S. 8

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