Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse. |
Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen
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"'Kontrolle des BND ist lückenhaft' / Datenschutzbeauftragte
fordern unabhängige Instanz / Verfahren in Karlsruhe
Der Bundesnachrichtendienst (BND) sollte nicht länger selbst
darüber entscheiden dürfen, ob er personenbezogene Daten, die
er ohne einen konkreten Verdacht bei der Überwachung der internationalen
Fernmeldeüberwachung gewonnen hat, an andere Behörden weitergibt.
Das forderte am Mittwoch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz,
Jacob, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Über die Weitergabe
der Daten sollte eine unabänige Stelle entscheiden. ... Jacob kritisierte,
die verfassungsrechtlich gebotene Trennlinie zwischen 'geheimdienstlicher
Informationsmacht und polizeilicher Exekutivbefugnis' werde verwischt,
wenn der BND entscheide, ob er die Daten an die Strafverfolgungsbehörden
übermittle. ... Jacob forderte außerdem, die Weitergabe der
Daten an strengere Voraussetzungen zu binden, als sie im Gesetz vorgesehen
seien. ... Der Vertreter des BND, Hermann, sprach sich dagegen aus,
für seine Behörde höhere Hürden bei der Datenweitergabe
zu errichten. ... Hermann wandte sich auch gegen den Vorschlag des
hamburgischen Datenschutzbeauftragten, Schrader, sachbezogene und personenbezogene
Daten voneinander zu trennen. ... Die Datenschützer kritisierten
zudem die Mitteilungspflichten des BND als unzureichend. Es sei verfassungswidrig,
daß auch diejenigen, die ohne konkreten Verdacht überwacht würden,
nichts davon erführen, sofern ihre Daten innheralb von drei Monaten
vernichtet würden." FAZ 17.12.98 S. 7
"Bessere Aufsicht über den BND gefordert
/ Datenschützer bemängelt Informationsweitergabe
Zum Abschluß der zweitägigen Anhörung über
die Abhörbefugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) hat der Bundesdatenschutzbeauftrage
Joachim Jacob eine wirksamere Kontrolle gefordert. Über die Weitergabe
personenbezogener Daten durch den BND an Polizei, Staatsanwaltschaft
oder andere Behörden solle nicht - wie bisher - der BND selbst, sondern
eine unabhängige Einrichtung entscheiden, sagte Jacob am Mittwoch
vor dem Bundesverfassungsgericht. ... Der Erste Senat prüft
die Rechtmäßigkeit der Überwachung des drahtlosen internationalen
Telefon-, Fax- und Telexverkehrs durch den BND. ... Der Vorsitzende
der für die Kontrolle der Geheimdienste zuständigen G 10-Kommission,
Karl Miltner, machte am Mittwoch deutlich, daß die Weitergabe wie
auch die vorgeschriebene Vernichtung der durch den BND gesammelten Daten
derzeit nicht durch seine Kommission kontrolliert werde." BerlZtg
17.12.98 S. 6
"'Harmloser Auftritt des BND' / Vor dem Bundesverfassungsgericht
wurde die mündliche Verhandlung zur BND-Abhörpraxis abgeschlossen.
Kläger ist unter anderem die taz.
... Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wurde die
mündliche Verhandlung über die 1994 erweiterten BND-Befugnisse
abgeschlossen. ... Für Kläger Michael Köhler ist jedoch
die fehlende Justizkontrolle ein wichtiges Argument, weshalb er Lauschangriffe
im Rahmen der Strafverfolgung generell auf die Polizei beschränken
möchte. In den vergangenen vier Jahren wurde kein vom BND belauschter
Bürger benachrichtigt. Angeblich hat der Geheimdienst die Unterlagen
jeweils innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten wieder vernichtet.
... Nur in 22 Fällen wurden seit 1994 Erkenntnisse an andere Behörden
- meist das Zollkriminalamt - weitergegeben. Der BND hat eine simple Erklärung
für die recht niedrige Zahl: Per einstweiliger Anordnung
hatte das Verfassungsgericht nämlich 1995 verlangt, daß
Informationen nur noch dann weitergegeben werden, wenn 'bestimmte Tatsachen'
den Verdacht einer Straftat begründen. Bloße Vermutungen
reichen also nicht aus." taz 17.12.98 S. 6
"Jacob will Kompetenzen des BND beschränken" Tsp 17.12.98 S. 4
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"Surfin' BKA / Das Bundeskriminalamt
will mit Internetanbietern Verbrecher im Datennetz fangen
... Die Zusammenarbeit verbessern und damit die gespannte Atmosphäre
bereinigen will auch das Bundeskriminalamt, das jetzt rund 170 Internet-Provider
nach Wiesbaden zu einer Tagung über die 'Bekämpfung der Kriminalität
im Internet' einlud. In der Einladungspost befand sich der Entwurf einer
'Selbstverpflichtungserklärung', mit der sich die deutschen Provider,
ähnlich dem Presserat oder der Freiwilligen Selbstkontrolle beim Film,
zu einer 'Selbstbindung' bereiterklären sollten. ... Dennoch hofft
man beim Bundeskriminalamt, daß die Internet-Dienstleister ihre eigenen
Bestände - etwa über Suchprogramme - auf 'inkriminierte Inhalte'
durchforsten und Tatverdächtige womöglich selbst zur Anzeige
bringen. ... Experten wie der Jura-Professor Ulrich Sieber ... warnten
allerdings davor, sich bei der Bekämfupng von Netz-Kriminalität
nur auf Kinderpornographie und Nazi-Propaganda zu konzentrieren, die in
den vergangenen Monaten die Schlagzeilen zu diesem Themenbereich dominierten.
... BKA-Direktor Leo Schuster ist allerdings schon froh, daß er ein
paar Leute und ein paar Internet-Anschlüsse vorweisen kann, die überhaupt
ein paar 'helle Stellen' in die hohen Dunkelziffern der Internet-Kriminalität
zaubern." SZ 17.12.98 S. 19
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"Mehr Offenheit bei Umweltdaten geplant
In Deutschland soll der Zugang zu Daten über die Umwelt
und zu Verfahrensunterlagen der Behörden erleichtert werden. Dazu
will die Bundesregierung die sogenannte 'Aarhus-Konvention' der EU
... noch bis zum 21. Dezember unterzeichnen, hat das Kabinett gestern beschlossen." taz
17.12.98 S. 8
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